Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
und Versandbedingungen der Firma MüritzKanu, Fahrrad- und Kanutouristik

§1 Geltung: die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge und zwar auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen liefern. Etwaigen entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.

§2 Vertragsabschluß: Ein Vertrag kommt erst mit Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§3 Preis: Unsere Preise verstehen sich als Warenwerte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ab Werk ausschließlich Sonderverpackung, Fracht und etwaiger nur auf besondere Weisung abgeschlossener Versicherung.

§4 Lieferung: Die von uns genannten Termine und Fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - dazu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Energieversorgungsschwierigkeiten oder behördliche Eingriffe, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten. Ab zehn und mehr Booten liefern wir auf Wunsch gegen ein Transportgeld von EUR 80,-/Boot zum Bestimmungsort.

§5 Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich ist die Leistung Zug um Zug zu erbringen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung werden vom Fälligkeitstag an Zinsen 3% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluß aber vor Auslieferung konkrete Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, durch die unsere Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gefährdet erscheinen, dann dürfen wir die Auslieferung nach Wahl des Bestellers von dessen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

§6 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern.

§7 Erfüllung und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist 17252 Mirow. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Neustrelitz.